Allgemeine Informationen

Die Stadt Burghausen unterstützt seine bedürftigen Bürgerinnen und Bürger mit einer Weihnachtsbeihilfe, sofern sie sich nicht mehr selbst aus ihrer finanziellen Not befreien können.

Auch Kinder, die Sozialhilfe erhalten, bekommen Weihnachtsbeihilfe.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen

Einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe dürfen nur Personen stellen, die

  • Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Sozialgeld nach SGB II
  • Heimbewohner sind, die Taschengeld nach SGB XII
  • Wohngeld für Rentner
  • Wohngeld für Kinder
  • Kinderzuschlag

erhalten.

Das Geld erhalten Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus nur, wenn sie seit mindestens 31. August des Jahres in Burghausen leben.

Erforderliche Unterlagen
  • Gültiger Leistungsbescheid (bei Wohngeld-Weitergewährung auch Bestätigung vom Landratsamt über Eingang des Weiterbewilligungsantrages)
  • Hauptwohnsitz in Burghausen seit mindestens 31. August des jeweiligen Jahres
Ablauf

Um die Weihnachtsbeihilfe zu erhalten, müssen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen. Der Antrag kann online über das Bürgerserviceportal von 01.10.2025 bis 01.12.2025 gestellt werden.
Wird zum Stellen des Antrages Hilfe benötigt, helfen das Sozialamt oder das Haus d. Familie gerne weiter.

Erfüllen die Antragsstellerinnen und Antragsteller die Voraussetzungen, überweist die Stadt Burghausen die Weihnachtsbeihilfe bis Mitte Dezember auf das Konto oder zahlt es der Heimverwaltung aus.