Allgemeine Informationen

Wer Kanalgebühren sparen möchte, hat in Burghausen die Möglichkeit einen Wasserzähler für seinen Wasserverbrauch im Garten zu beantragen.

So spart der Antragsteller oder die Antragstellerin Kanalgebühren ein. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Wasser nicht in den Kanal eingeleitet wird.

Kontakt

Stadtwerke Burghausen
Tittmoninger Straße 4
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-710
stadtwerke@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ablauf

Die Stadtwerke Burghausen stellen den Garten-Wasserzähler zur Verfügung. Der Nutzer oder die Nutzerin müssen sich in Absprache mit den Stadtwerken selbstständig um die Installation des Garten-Wasserzählers kümmern.

Der Einbau des Garten-Wasserzählers muss parallel zum Hauptwasserzähler erfolgen. Im Haus darf es nicht möglich sein, von der Gartenwasserleitung Wasser zu entnehmen.

Nach dem Einbau des Geräts verplombt ein Mitarbeiter der Stadtwerke Burghausen den Zähler und überprüft die Führung der Wasserleitung.

Für die Jahresabrechnung erhalten die Nutzer und Nutzerinnen dann zwei Ablesekarten. Beim Garten-Wasserzähler verrechnen die Stadtwerke nur den Trinkwasserpreis inklusive der Grundgebühr, nicht jedoch die Kanalgebühr.

Kosten

Die Grundgebühr für den Garten-Wasserzähler beträgt 34,24 Euro jährlich (Stand Oktober 2021).

Die Stadtwerke Burghausen empfehlen jedem Antragsteller und jeder Antragstellerin gründlich zu prüfen, ob sich der Einbau eines Garten-Wasserzählers rentiert. Für Gartenbesitzer, die weniger als 25.000 Liter jährlich für die Wässerung des Gartens benötigen, lohnt sich der Einbau eines Garten-Wasserzählers nicht.