Allgemeine Informationen

Das Burghauser Sozialamt informiert und berät Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen wollen. Sozialhilfe und Grundsicherung können hilfebedürftige Menschen beantragen. Sozialhilfe und Grundsicherung gewähren betroffenen Personen finanzielle Hilfe für ihr Existenzminimum.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen

Einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung haben Personen, die

  • kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben.
  • das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.
  • aufgrund gesundheitlicher Beschwerden weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Erforderliche Unterlagen

Für einen Sozialhilfe-Antrag benötigen Antragstellerinnen und Antragsteller folgende Unterlagen:

  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Betriebs- und Heizungskostenabrechnung
  • Mietvertrag und gegebenenfalls den Bescheid für eine Mieterhöhung
  • Einkommensnachweis
  • Vermögensunterlagen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid
  • Einstufung beim Energieversorger

Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner brauchen zusätzlich

  • Aufenthaltsgenehmigung
Ablauf

Wer für seinen Antrag auf Sozialhilfe oder Grundsicherung Hilfe benötigt, nimmt zunächst Kontakt mit dem Team des Sozialamtes der Stadt Burghausen auf. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen dann mit allen wichtigen Informationen weiter.