Allgemeine Informationen

Die Stadt Burghausen bietet finanzschwachen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt ein FairTicket, damit sie am sozialen und kulturellen Leben der Stadt teilhaben können. Um das Ziel die soziale und kulturelle Teilhabe finanzschwacher Burghauser Bürgerinnen und Bürger zu fördern sowie vergünstigte Angebote zu schaffen, unterstützen viele Akteure das FairTicket solidarisch.

Ob für kulturelle Veranstaltungen oder im Freizeitsektor, für Bildung, Gesundheit und Mobilität oder für Behördenleistungen – finanziell schwächere Bürger, die ein Burghauser FairTicket vorlegen können, erhalten in vielen Bereichen Vergünstigungen beziehungsweise teilweise auch freien Eintritt.

Die Burghauser Museen lassen sich mit einem FairTicket kostenlos besichtigen. Im Freizeitbereich erhalten Inhaber des Tickets Vergünstigungen. Wer sich weiterbilden will, profitiert auch vom FairTicket. Rund um die Bereiche Mobilität und Gesundheit sowie bei anfallenden Behördenleistungen reduziert das FairTicket die Kosten ebenfalls.

Das FairTicket gilt ab dem Datum der Ausstellung bis zum Jahresende. Interessierte müssen das FairTicket jährlich neu beantragen. Rentnerinnen und Rentner müssen das FairTicket nur alle drei Jahre neu beantragen, sofern sich an ihren Einkommensverhältnissen nicht geändert hat.

Das FairTicket ist nicht übertragbar. Es enthält Name, Adresse, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum und eine QR-Code-Verlinkung zur Webseite, auf der alle Vergünstigungen zu finden sind. Wer aus Burghausen wegzieht, muss sein FairTicket zurückgeben. Wer das FairTicket missbräuchlich nutzt, dem kann es entzogen werden.

Das FairTicket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Burghausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die Hilfen durch das FairTicket sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen oder sonstigen Leistungen anderer Aufgabenträger, insbesondere Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach den Sozialgesetzbüchern, dem Bundeskindergeldgesetz und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Kontakt

Haus der Familie
Prießnitzstraße 1
Anfahrt/Routenplaner
T. 49 8677 887-580
hausderfamilie@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Besetzung Infothek:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17: 00 Uhr


Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-152
sozialamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen und benötigte Unterlagen

Antragsberechtigt sind Personen ab sechs Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Burghausen gemeldet sind und einen der folgenden Bescheide vorlegen können:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG

Zu dem Zeitpunkt des Antrags muss der Bescheid noch mindestens zwei Monate gültig sein.

Antragsmöglichkeiten

Zum Antrag für das FairTicket

Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Person ab 6 Jahren einen eigenen Antrag stellen.

Das FairTicket kann ausschließlich online beantragt werden. Wer Hilfe mit dem Antrag benötigt, wendet sich an das Haus der Familie oder an das Sozialamt der Stadt Burghausen.

Kultur

Städtische Kulturveranstaltungen des Kulturbüros

Bei Veranstaltungen des Kulturbüros der Stadt Burghausen:

  • Last Minute Tickets für FairTicket-Inhaber: Fünf Minuten vor Beginn freier Eintritt auf die verfügbaren Plätze
  • 50% Ermäßigung im Vorverkauf im Bürgerhaus und der Touristik in der 2. und 3. Kategorie bei Veranstaltungen des Kulturbüros für FairTicket-Inhaber
  • Ankersaal Kinoprogramm des Kulturbüros: Vergünstigter Eintritt zu 6,00€ statt 8,00€ an der Abendkasse
  • Das FairTicket gilt nicht für Kindergarten- und Schulgruppen. Hier greifen die Fördermöglichkeiten der Bildungseinrichtungen (Fördervereine) und der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.


Kleinkunstkooperative e.V.
Die Kleinkunstkooperative gewährt FairTicket-Inhabern eine Ermäßigung von 50% auf den Eintrittspreis. Die Tickets können bei der Tourist-Info oder im Bürgerhaus erworben werden. An der Abendkasse wird eine Ermäßigung auf noch verfügbare Plätze gewährt.

Cabaret des Grauens e.V.
Das Cabaret des Grauens e.V. bietet ein ermäßigtes Kartenkontingent zu 10€ für FairTicket-Inhaber auf Eigenproduktionen (ausgenommen Comedynacht) mit vorheriger Reservierung unter Stichwort „FairTicket“, Name, Telefonnummer/E-Mail unter info@cabaret-burghausen.de oder 0160/9181417. Ist das Kontingent erschöpft, besteht kein Anspruch.

Theater für die Jugend e.V.
Das Theater für die Jugend gewährt für ausgewiesene Aufführungen einen Rabatt auf verfügbare Plätze an der Abendkasse.

Theaterburg e.V.
Die Theaterburg bietet FairTicket-Inhabern ein ermäßigtes Kartenkontingent mit einer Ermäßigung von 50% auf den Eintrittspreis. Ist das Kontingent erschöpft, besteht kein Anspruch.

Salzachbühne e.V.
Die Salzachbühne gewährt FairTicket-Inhabern eine Ermäßigung von 50 % auf den Eintrittspreis bei Verfügbarkeit im Vorverkauf in der Kategorie 3 sowie freien Eintritt an der Abendkasse 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf verfügbare Plätze.

Herzogstadt e.V.
Die Herzogstadt bietet ein Kartenkontingent von 30 freien Wochenend-Eintritten für das Burgfest.

IG Jazz
Die IG Jazz bietet ein Kartenkontingent von vier kostenlosen Tickets für ein Konzert im Jazzkeller (ausgenommen Jazzwoche) und zehn kostenlosen Tickets für ein Konzert der Jazzwoche (Wackerhalle/Stadtsaal) an.
Die Tickets sind ab Bekanntgabe des Programms unter Vorlage des FairTickets bei der IG Jazz in der Kanzelmüllerstr. 94 direkt vor Ort buchbar.

Museen der Stadt Burghausen
Bei Vorlage des FairTickets wird freier Eintritt in die Burghauser Museen (Stadtmuseum, Fotomuseum) gewährt.

Freizeit

Bäder Burghausen
Mit dem FairTicket erhalten Sie in den Bädern Burghausen folgende vergünstigte Eintritte:

  • Einzeleintritt Hallenbad/Sauna/Freibad/Wöhrsee: 1 € Rabatt pro Karteninhaber
  • Saisonkarte im Freibad: 6 € Rabatt pro Karteninhaber
  • Saisonkarte Wöhrsee: 3 € Rabatt pro Karteninhaber

 

Freizeitangebote der Stadt Burghausen

Haus der Familie mit Familienreferat und Integrationsbeirat
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen des Haus der Familie und Familienreferat sowie teilweise in Kooperation mit anderen Anbietern:

  • Theaterclub Spielraum für Kinder, Carmen Jahrstorfer
  • Gemeinsam Kochen: Mittwoch und Donnerstag, Haus der Familie (1 €)
  • Veranstaltungen in Kooperation mit dem Integrationsbeirat


Freizeitheim
Kostenloser Kreativpass

Ferienprogrammaktionen der Stadt Burghausen
50 % Ermäßigung auf Teilnahmegebühren bei Ferienprogrammaktionen des Familienreferats, Haus der Familie, Freizeitheim FZH, Jugendbüro und Jugendzentrum JUZ.

Stadtbibliothek Burghausen
Bei Vorlage des FairTickets wird eine Befreiung von der Jahresgebühr gewährt.

Musikschule Burghausen
Bei Vorlage des FairTickets wird auf Musikunterricht eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

 

Sport

Folgende Vereine bieten Vergünstigungen für FairTicket-Inhaber:

SV Wacker Sportverein
Inhaber des „Burghauser Fairticket“ erhalten bei Abschluss einer Mitgliedschaft im SV Wacker Burghausen e.V. eine Ermäßigung auf den jährlichen Mitgliedsbeitrag (Stand: Februar 2024): Jugendliche (ab dem 15. Lebensjahr): 40 € (statt 70 €); Azubi/Studenten: 40 € (statt 70 €); Erwachsene: 70 € (statt 160 €); Familien: 160 € (statt 260 €).

DAV
Erlass von 60 €/Jahr für die Teilnahme bei Kinder- und Jugendgruppen für DAV-Mitglieder mit FairTicket.

Kinderschwimmkurs – Familienreferat/Kindersportschule des SV Wacker
Das Familienreferat gewährt 50 % Ermäßigung auf die Kinderschwimmkurse der KiSS des SV Wacker. Eine Anmeldung erfolgt online unter www.kindersportschule.sv-wacker.de/kurse/schwimmkurse (Kurstermine).
Vor Ort muss am ersten Kurstag das FairTicket vorgezeigt werden.
Das Angebot gilt nachrangig zu dem Angebot „Mach mit! Tauch auf!“ des Bayerischen Staatsministeriums. Infos unter: www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/mach-mit/. Dieses gilt für Vorschulkinder und Kinder der 1. Klasse.

Damen-Schwimmkurs – Haus der Familie mit Beate Englisch
Bei Interesse an einem kostengünstigen Anfänger- oder Fortgeschrittenen-Schwimmkurs melden sich FairTicket-Inhaberinnen an der Infothek im Haus der Familie.

Nota Bene e.V. zur Förderung des zeitgenössischen Tanzes in Burghausen
Ermäßigter Jahresmitgliederbeitrag für 18 € statt 35 €. Kostenfreies Tanzen für Erwachsene, dienstags, 18:15 Uhr, Turnhalle Johannes-Hess-Grundschule. Bei Interesse Mail an: notabene-burghausen@web.de.

Modellsportverein e.V.
Der Modelsportverein Burghausen bietet für FairTicket-Inhaber in der Sommersaison von April bis September immer am 1. Samstag des Monats kostenloses Schnupperfahren auf dem Burghauser Ring/Verkehrsübungsplatz. Die Fahrzeuge werden vom Verein gestellt.
Bei den Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms werden die Teilnahmegebühren auf 1€ gesenkt. Rückfragen per Email an: schwarzer.ritter@gmx.info.

 

Weitere Vereinsangebote

Bund Naturschutz – Ortsgruppe Burghausen
Ermäßigte oder kostenlose Teilnahme bei Veranstaltungen der Kreisgruppe Altötting. Bis zu 50% Ermäßigung bei externen Veranstaltern im Rahmen von Aktionen des Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Burghausen-Altötting e.V.
Aktionstage zum Saisonwechsel im Frühling/Herbst mit 50 % Ermäßigung für FairTicket-Inhaber in den beiden Second-Hand-Läden „Kleiderkammerl“ und „Kinderstube“ am Stadtplatz 95/96.
Ermäßigter Tarif für ausgewiesene Angebote (z.B. Ferienprogramm) für FairTicket-Inhaber.

AWO Ortsverein Burghausen
kostenlose Teilnahme bei Tanzveranstaltungen, AWO-Picknick und -Frühstück; Ermäßigung bei Teilnahme an AWO-Ausflügen.

Bildung

Kurse der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen
Bei Vorlage des FairTickets wird bei der Kurs-Anmeldung eine Ermäßigung in Höhe von 25 % von der vhs Burghausen-Burgkirchen gewährt.

Säuglingspflege- und Elternkurse
Die Teilnahme an Säuglingspflege- oder Elternkursen von Geburtskliniken, Hebammen oder anerkannten Trägern wird mit 50 % der tatsächlichen Kosten, maximal 50,00 € pro Kurs bezuschusst. Die Kostenübernahme kann einmal pro Jahr im Sozialamt der Stadt Burghausen beantragt werden. Die Nachweise sind vorzulegen.

Mobilität

Burghauser Citybus
FairTicket Inhaber erhalten im Sozialamt eine 10er-Karte pro Jahr.

Gesundheit

Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen
Bei Vorlage des Zahlungsnachweises sowie des Befreiungsausweises für Zuzahlungen bei der Krankenkasse wird auf den zu zahlenden Betrag ein Zuschuss von 50,00 EUR pro Jahr gewährt. Die Kostenübernahme kann einmal pro Jahr im Sozialamt der Stadt Burghausen beantragt werden. Die Nachweise sind vorzulegen.

Verhütungsmittel
Gegen Vorlage des fachärztlichen Rezepts sowie der Quittungen werden die Kosten für verschreibungspflichtige wiederkehrende oder langfristige Verhütungsmittel in Höhe von max. 100 € gewährt. Die Kostenübernahme kann einmal pro Jahr im Sozialamt der Stadt Burghausen beantragt werden.

Behördenleistungen & Sonstiges

Geburts- und Sterbeurkunden, Ausweisdokumente, Beglaubigungen
Die Gebühren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten und Urkunden im Einwohnermeldeamt/Standesamt Burghausen werden zu 50 % erstattet. Die Kostenübernahme kann im Sozialamt der Stadt Burghausen beantragt werden. Die Nachweise sind vorzulegen.