Sterbefall
Stirbt ein Familienmitglied benötigen Angehörige eine Sterbeurkunde, da sie bei einem Todesfall verschiedene Behörden und Einrichtungen informieren müssen.
Kontakt
Standesamt
Stadtplatz 112
Raum E 03
Anfahrt/Routenplaner
Christine Kirchner
T. +49 8677 887-173
christine.kirchner@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Sterbeurkunde dokumentiert
- den Tod des Menschen
- den Ort
- den Zeitpunkt des Todes
Bei einem Sterbefall kümmert sich in der Regel der beauftragte Bestatter um alle notwendigen Dokumente wie die Sterbeurkunde.
Auch Angehörige selbst können die Beurkundung des Sterbefalls veranlassen.
- Todesbescheinigung
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Sterbefallanzeige der Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim etc.)
- Die Gebühr für ein Sterbeurkunde beträgt 12 Euro
- Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn der Antragsteller sie für die gesetzliche Rentenversicherung oder für die Krankenkasse benötigt. Diese Sterbeurkunden lassen sich nicht für andere Zwecke verwenden.