Allgemeine Informationen

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn die Gewerbetreibenden

  • den Standort ihres Gewerbes innerhalb der Stadt Burghausen verändern (Verlegung).
  • die Art oder den Gegenstand des Gewerbes verändern.
  • den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Detaillierte Informationen zu Gewerbeummeldungen erhalten Sie auf der Seite des Freistaates Bayern unter Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung – BayernPortal (freistaat.bayern)

Erforderliche Unterlagen

Wer ein Gewerbe in der Stadt Burghausen ummelden will, muss vorlegen:

Personalausweis oder Reisepass; Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern

Kosten

Für eine Gewerbeummeldung fällt eine Gebühr von 30 Euro an.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller können die Gebühr in bar, mit Debit-Karte oder per Lastschrift begleichen.

SEPA-Lastschriftmandat

Kontakt

Gewerbeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt / Routenplaner

Rupert Seitz
T. +49 8677 887-164
meldeamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr