
Ab einem Alter von einem Jahr haben Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zu Krippe und Kindergarten. In der Regel erfolgt die Aufnahme in eine Burghauser Kindertagesstätte jeweils zum 1. September. Auch unterjährige Aufnahmen sind möglich.
Die Stadt Burghausen bietet ausreichend KiTa-Plätze an. Die Kitaplatz-Vergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien:
- Angabe der favorisierten Einrichtungen durch die Eltern
- Verfügbarkeit freier Plätze
- Alter des Kindes
- Dringlichkeitskriterien, wie zum Beispiel berufstätige Alleinerziehende, Berufstätigkeit der Eltern oder besondere Notlagen
- Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit in die selbe Einrichtung aufgenommen
Nach Platzzusage ist ein Wechsel in eine andere Burghauser Kita im Normalfall nicht möglich. Falls ein Wechsel dringend notwendig ist, erfolgt ein schriftlicher Wechselantrag per Mail an das Haus der Familie. Die Entscheidung obliegt den betroffenen KiTas in Abstimmung mit dem Haus der Familie.
Je nach Buchungszeit ergeben sich unterschiedlich hohe Elternbeiträge. Bitte beachten Sie, dass von den Einrichtungen eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden/Woche gefordert wird.
Die Gebühren für die kommenden Jahre können abweichen.
Übersicht der Monatsbeiträge in den Burghauser Krippen und Kindergärten 2026/2027:
| Buchungszeit in Std. / Tag | Monatsbeiträge Krippe* | Monatsbeiträge Kindergarten** |
| 3-4 | 246,00 € | 72,00 € |
| 4-5 | 271,00 € | 90,00 € |
| 5-6 | 299,00 € | 109,00 € |
| 6-7 | 329,00 € | 130,00 € |
| 7-8 | 362,00 € | 153,00 € |
| 8-9 | 399,00 € | 179,00 € |
| 9-10 | 440,00 € | 207,00 € |
Zusätzlich wird ein Spiel- und Getränkegeld zwischen fünf bis zehn Euro im Monat erhoben.
Das Mittagessen wird ebenfalls gesondert berechnet.
* Seit dem Kita-Jahr 2026/27 bietet das BRK Wöhler Kinderhaus und die KiTa Pestalozzi kürzere Buchungszeiten an, sodass Eltern nicht fünf Tage die Woche buchen müssen.
Für Krippen-Kinder (geboren vor dem 01.01.2025) besteht noch über das Bayerische Krippengeld die Bezuschussung mit 100 €/Monat.
**Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Grundbeitrag in Höhe von maximal 100 € pro Kind und Monat. Dieser Zuschuss wurde in der Tabelle oben bereits abgezogen. Der bisherige Beitragszuschuss des Freistaats von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht mehr in seiner bisherigen Form unmittelbar dem jeweiligen Kind zugeordnet. Die staatlichen Mittel werden stattdessen in die Betriebskostenförderung überführt. In Burghausen werden ab dem 01. Januar 2027 weiterhin automatisch pro Kindergartenkind 100 Euro pro Monat von den anfallenden Kindergartenbeiträgen abgezogen.
Einkommensschwache Familien nutzen den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebetrags des Landratsamtes Altötting – Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, dann können Sie zudem einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. für Mittagessen, Ausflüge, etc.) beim Landratsamt Altötting – Sachgebiet Sozialwesen stellen.
Zudem besteht die Möglichkeit zur Gebührenübernahme der Stadt Burghausen.
Sie wollen Ihr Kind für eine Burghauser Betreuungseinrichtung anmelden?
Die Stadt Burghausen bietet Ihnen ein modernes und datenschutzkonformes Onlineverfahren.
Hierfür registrieren Sie sich im Bürgerserviceportal Burghausen. Ihre Bayern ID erstellen Sie am besten mit „Registrieren mit Benutzername und Passwort“.
Anschließend nutzen Sie den Service „Kitaplatz“ und schicken Ihre Bedarfsanmeldung ab.

Kitaplatz-Bedarfsanmeldungen für das aktuelle Kita-Jahr können jederzeit getätigt werden.
Für das nächste Kita-Jahr findet der fristgerechte Anmeldezeitraum immer vom 10. Januar bis 10. März statt. Vorzeitige Anmeldungen sind nicht möglich. Nachträgliche Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Vergabe der Plätze findet ab Ende März statt. Die Betreuungsverträge mit den Kitas werden von April-Juni geschlossen.
Antrag_Uebernahme_Elternbeitrag
Antrag_Leistungen_Bildung_und_Teilhabe
Informationen und Antrag zur Gebührenübernahme in der Krippe durch die Stadt Burghausen
Kontakt
Haus der Familie
Prießnitzstr. 1
84489 Burghausen
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-580
hausderfamilie@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Besetzung Infothek:
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kindertagesstätten in Burghausen












