Schubkarren und Werkzeug auf Baustellen (Symbolbild) © Gerhard Nixdorf

Allgemeine Informationen

Die Stadt Burghausen übernimmt seit 1977 die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Abteilung Untere Bauaufsicht ist für den Vollzug der Bayerischen Bauordnung zuständig. Das gilt auch für andere öffentlich-rechtliche Vorschriften rund um die Bereiche Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Beseitigung sowie die Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen im Stadtbereich Burghausens.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, ob die Bauherren die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Ferner prüfen sie, ob Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind und ob sie erteilt werden können.

Auch die Erteilung von Teilbaugenehmigungen, Anträge auf Vorbescheid und die Verlängerung der Geltungsdauer bereits bestehender Genehmigungen prüft die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Über die Genehmigung eines Bauantrags nach dem Immissionsschutzgesetz entscheidet das Landratsamt Altötting.

Auch die Bauüberwachung obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dazu zählen Baukontrollen, der Vollzug der bayerischen Bauordnung, wiederkehrende technische Prüfungen und der Brandschutz. Auch „fliegende“ Bauten nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab.

Wer Informationen rund um eine Baugenehmigungspflicht benötigt, vereinbart mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Bauaufsicht einen Termin. Zu diesem Termin bringen die Bauherren eventuell vorhandene ältere Bauunterlagen oder Planskizzen zum geplanten Bauvorhaben mit.

Zu den weiteren Aufgaben der Bauverwaltung beziehungsweise der Unteren Bauaufsicht zählen

  • Vollzug der Wassergesetze
  • Vollzug des Naturschutzgesetzes und des Waldgesetzes im Baurechtsverfahren
  • Straßen- und Wegerecht (Widmung)
  • Hausnummernzuteilung
  • Vollzug des Wohneigentumsgesetzes; Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Vollzug der Stellplatzsatzung
  • Vermessung, Kartenbeschaffung und -fortführung, Einsatz der Feldgeschworenen

Kontakt

Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Raum 301
Anfahrt / Routenplaner

Alfred Eiblmeier
T. +49 8677 887-301
bauamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Räumlichkeiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde sind nicht barrierefrei zugänglich. Wir bitten Sie daher, bei Bedarf vorab telefonisch einen Termin mit den Mitarbeitern der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu vereinbaren.