Stadtratssitzung im Steinernen Saal in Raitenhaslach © Gerhard Nixdorf

Der Burghauser Stadtrat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Burghausen. Er wird in freier, gleicher, unmittelbarer, allgemeiner und geheimer Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewählt. Der Stadtrat wird im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt, die in Bayern alle sechs Jahre stattfinden. Die letzte Kommunalwahl war im Frühjahr 2020. Der Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter stehen dem Stadtrat vor und arbeiten eng mit diesem zusammen. Der Stadtrat in Burghausen besteht zusammen mit den Bürgermeistern aus insgesamt 25 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Stadtrates umfassen die Vertretung der Stadtgemeinde, Verwaltungsaufgaben und das Treffen von Entscheidungen auf kommunaler Ebene. In den Sitzungen berät und stimmt der Stadtrat über wichtige städtische Entscheidungen ab wie beispielsweise über die Nutzung von Geldern oder städtebauliche, soziale oder wirtschaftliche Themen.

Der Stadtrat hat exekutive, also ausführende Kompetenzen, und kann dadurch Satzungen erlassen.

Als Stadträtin oder Stadtrat wählbar ist jede wahlberechtigte Person über 18 Jahren. Man kann jedoch nur in den Rat der Gemeinde oder Stadt gewählt werden, in der man wohnt. Außerdem muss man Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sein. Um sich als Kandidatin oder Kandidat für die Kommunalwahl zur Verfügung zu stellen, müssen sich Interessierte die Unterstützung einer Partei oder parteiloser Wählergruppe sichern.

Hier finden Sie alle Termine der Stadtratssitzungen in Burghausen.