Allgemeine Informationen

Das Landratsamt Altötting unterstützt bedürftige Eltern finanziell, wenn sie gewisse Ausgaben für ihre Kinder nicht aufbringen können.

Dazu zählen beispielweise Klassenfahrten, Mitgliedschaften in Sport- oder Musikvereinen, Nachhilfestunden, Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten, Schulförderung und ähnliches.

Burghauser Eltern, die einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen möchten, können ihn beim Burghauser Sozialamt stellen.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen

Einen Antrag auf die Leistung Bildung und Teilhabe dürfen Personen stellen, die

  • ein Kind/Kinder unter 18 Jahren beziehungsweise 25 Jahren haben und
  • Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Wohngeld für Kinder
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

erhalten.

Für jedes Kind müssen die Erziehungsberechtigten einen eigenen Antrag zu stellen.

Ist das Kind/die Kinder unter 18 beziehungsweise 25 Jahre können die Eltern nur noch bestimmte Leistungen aus Bildung und Teilhabe beantragen. Das gilt aber nur, wenn das Kind/die Kinder eine Kindertageseinrichtung beziehungsweise eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keinen Lohn als Auszubildende oder Auszubildender bekommen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten unterstützende Eltern nur, wenn sie mit ihrem Kind/ihren Kindern in der Stadt Burghausen leben.

Erforderliche Unterlagen
  • Gültiger Leistungsbescheid
  • Bestätigung des Vereins, der Einrichtung für die Teilnahme
Ablauf

Um Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Landratsamt Altötting zu erhalten, können die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag im Sozialamt der Stadt Burghausen stellen. Das Burghauser Sozialamt berät dabei gerne.

Formulare für den Antrag finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Altötting.