Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung in Burghausen beziehen, brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung.

Im Regelfall ist die Eigentümerin oder der Eigentümer, der die Wohnung vermietet, der Wohnungsgeber. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

Bezieht die Eigentümerin oder der Eigentümer die Wohnung, erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Brigitte Eglseer
T. +49 8677 887-161
b.eglseer@burghausen.de

Nathalie Moosrainer
T. +49 8677 887-165
nathalie.moosrainer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr