Allgemeine Informationen

Das Burghauser Einwohnermeldeamt erteilt einfache Melderegisterauskünfte. Hierzu gehört die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger.

Wer eine einfache Melderegisterauskunft beantragen will, spricht beim Burghauser Einwohnermeldeamt persönlich vor oder stellt den Antrag mit Angabe des Grundes per Post. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss zudem zwingend erklären, dass sie oder er die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet.

Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, erhält vom Burghauser Einwohnermeldeamt gegebenenfalls eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister. Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält mehr Daten als die einfache Registerauskunft.

Die einfache Melderegisterauskunft können Antragstellerinnen oder Antragsteller online beantragen.

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Ellen Pavlidis-Hanke
T. +49 8677 887-161
ellen.pavlidis-hanke@burghausen.de

Nathalie Moosrainer
T. +49 8677 887-162
nathalie.moosrainer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kosten

Informationen über die Kosten für eine einfache oder erweiterte Auskunft aus dem Melderegister finden Sie im Bayernportal unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/66886554503.

Sie ist vor dem Erhalt der Melderegisterauskunft zu bezahlen durch

  • Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung
  • oder vorherige Überweisung