Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine Aufwandsteuer, die von der Stadt Burghausen erhoben wird.

Jeder Hund muss bei der Stadt Burghausen angemeldet werden. Jeder Hund muss aber auch wieder abgemeldet werden, wenn er z.B. verstirbt oder wegen Umzug.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Stadtsteueramt
Stadtplatz 112
1. Stock, Raum 105, 106
Anfahrt/Routenplaner
T. +49 8677 887-104
steueramt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch 
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr