Allgemeine Informationen

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Bayern ein Blindengeld. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch ihr Einkommen ist.

Das Blindengeld ist ein Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand der sehbehinderten oder blinden Menschen.

Das Burghauser Sozialamt berät sehbehinderte Einwohnerinnen und Einwohner dabei, das Blindengeld zu beantragen.

Den Antrag selbst stellen die Betroffenen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Ihre Sehbehinderung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller belegen mit

  • medizinische Gutachten
  • Arztberichten
  • Krankenhausberichten
Ablauf

Antragstellerinnen und Antragsteller können das Blindengeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen. Das Antragsformular können sie auch im Burghauser Sozialamt abholen und es dort gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen des Sozialamtes auszufüllen.