Allgemeine Informationen

Wenn Sie in der Stadt Burghausen gemeldet sind, können Sie eine Meldebescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung können Sie gegenüber Behörden und Privatinstitutionen als Nachweis für Ihre gemeldete Wohnung verwenden.

Die Meldebescheinigung enthält

  • Familienname und frühere Namen der gemeldeten Person
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- oder Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Wer eine Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

Sollten Antragstellerinnen oder Antragsteller die Meldebescheinigung beispielsweise für eine Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, handelt es sich um eine erweiterte Meldebescheinigung.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann folgende Daten enthalten:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

B. Eglseer
T. +49 8677 887-161
b.eglseer@burghausen.de

Ellen Pavlidis-Hanke
T. +49 8677 887-161
ellen.pavlidis-hanke@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kosten

Die Gebühr für eine Meldebescheinigung sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Freistaats Bayern.