Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen möchten, um beispielsweise ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder ein überwachsungsbedürftiges Gewerbe auszuüben.

Wollen Antragstellerinnen oder Antragsteller einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen, müssen sie grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen oder ihn über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Die beantragte Auskunft sendet das Bundesamt für Justiz der Antragstellerin oder dem Antragsteller innerhalb von etwa acht bis zehn Tagen zu.

Zu bestimmten Zwecken übersendet das Bundesamt für Justiz die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt an eine Behörde.

Kontakt

Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt/Routenplaner

Marion Gleinser
T. +49 8677 887-160
marion.gleinser@burghausen.de

Ellen Pavlidis-Hanke
T. +49 8677 887-161
ellen.pavlidis-hanke@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • einen aktuellen Handelsregisterauszug, wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt.
  • ggf. die Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist.
Kosten

Die Gebühr für einen Antrag aus dem Gewerbezentralregister entnehmen Sie bitte den Seiten des Bundesamts für Justiz.