Allgemeine Informationen

Die Stadt Burghausen stellt schwerbehinderten Personen, die in Burghausen gemeldet sind, Parkausweise aus.

Ob das Ordnungsamt einen Parkausweis ausstellen kann, hängt jeweils vom Grad der Behinderung ab.

Kontakt

Ordnungsamt
Stadtplatz 112
2. Stock, Zimmer 213, 214
Anfahrt/Routenplaner

Martin Hinterwinkler
T. +49 8677 887-214
martin.hinterwinkler@burghausen.de

Christa Battistini
T. +49 8677 887-213
christa.battistini@burghausen.de

Daniel Sitek
T. +49 8677 887-233
daniel.sitek@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen
  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Blinde Menschen
  • Schwerbehinderte Menschen mit schweren Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen, dem Herzen oder den Atmungsorganen
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung
Erforderliche Angaben
  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Schwerbeschädigten-/Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über den Grad der Behinderung
  • Lichtbild
Ablauf

Den Antrag auf Parkerleichterung können berechtigte Personen über ein Formular online stellen. Das Ordnungsamt erhebt für die Ausstellung keine Gebühren.

Link Formular

Das Formular finden Sie unter Formulare von A-Z – Stadt Burghausen unter dem Namen “Erteilung einer Ausnahmegenehmigung”.