Kinderhort

Wenn zwei Kinder einer Familie gleichzeitig einen  Kinderhort in Burghausen besuchen, übernimmt die Stadt auf Antrag 100 Prozent der normalen Kinderhortgebühr.


Kinderkrippe

Erhalten Sie vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) das Krippengeld in Höhe von 100 Euro pro Kind, können Sie bei der Stadt Burghausen ebenfalls einen Antrag auf 50 Prozent Bezuschussung der verbleibenden Gebühren stellen.

 

Die zentrale Kita-Anmeldung erfolgt über das Haus der Familie: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/burghausen/bsp_kita_anmeldung

Kontakt

Stadtkämmerei
Stadtplatz 112
1. Stock, Raum 107, 108, 109
Anfahrt/Routenplaner

Daniela Spiegelhauer
T. +49 8677 887-108
finanzverwaltung@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Benötigte Unterlagen Krippengeld

Für den Antrag des Krippengelds brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Formloses Schreiben
  • Bestätigung über den Erhalt des Bayerischen Krippengeldes
  • Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita
  • Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
Formulare für die Gebührenübernahme Kinderhort

Den Antrag zur Gebührenübernahme finden Sie bei Formulare A-Z unter Finanzabteilung.