Eine Grafik zeigt einen Menschen als Ansprechpartner mit Sprechblase hinter einem Computer

Die Stadt Burghausen übernimmt die Hortgebühr ab dem zweiten Kind nur noch im Notfall, wenn sich eine Familie den Hortbeitrag tatsächlich nicht leisten kann.

Benötigte Unterlagen Zuschuss Kinderhort:

  • Formloses Schreiben an daniela.spiegelhauer@burghausen.de
  • Ablehnungsbescheid vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita

Gerät eine Familie plötzlich in eine Notlage aufgrund eines familiären Vorfalls, kann ebenso ein Antrag bei der Stadt gestellt werden.

Kindergarten

Der bisherige Beitragszuschuss des Freistaats von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht mehr in seiner bisherigen Form unmittelbar dem jeweiligen Kind zugeordnet. Die staatlichen Mittel werden stattdessen in die Betriebskostenförderung überführt.

Die Stadt Burghausen übernimmt ab 01. Januar 2027 pro Kindergartenkind 100 Euro Zuschuss als freiwillige Leistung. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, weil von den anfallenden Kindergartenbeiträgen weiterhin automatisch 100 Euro pro Kind und Monat abgezogen werden.


Kinderkrippe

Die Stadt Burghausen gewährt ab dem Kita-Jahr 2026/2027 auf Antrag einen eigenen städtischen Zuschuss von 50 Euro pro Kind und Monat zu den Krippengebühren. Die eigene Förderung der Stadt Burghausen soll den Wegfall des bayerischen Krippengelds ausgleichen, das der Freistaat Bayern zum 31. Dezember 2026 streicht.

Voraussetzung für den Zuschuss der Stadt Burghausen ist, dass das Familieneinkommen unter einer festgelegten Einkommensgrenze in Höhe von 60.000,00 € (zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid; für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000,00 €) liegt und keine Übernahme des Elternbeitrags durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder eine vergleichbare Stelle erfolgt.

Den Antrag für den städtischen Zuschuss zu den Krippengebühren finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen Zuschuss Kinderkrippe:

  • Antragsformular
  • Ablehnungsbescheid vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid
  • Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita

Die zentrale Kita-Anmeldung erfolgt über das Haus der Familie: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/burghausen/bsp_kita_anmeldung

Kontakt

Stadtkämmerei
Stadtplatz 112
1. Stock, Raum 107, 108, 109
Anfahrt/Routenplaner

Daniela Spiegelhauer
T. +49 8677 887-108
finanzverwaltung@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
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14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
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14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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