
Hier finden Sie die möglichen Zuschüsse, die die Stadt Burghausen zu den KiTa-Betreuungskosten gewährt.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenübernahme durch die Stadt Burghausen nachrangig zu den staatlichen Leistungen gewährt werden: Einkommensschwache Familien nutzen den Antrag auf Übernahme des Teilnahmebetrags des Landratsamtes Altötting – Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, dann können Sie zudem einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. für Mittagessen, Ausflüge, etc.) beim Landratsamt Altötting – Sachgebiet Sozialwesen stellen.
Hort
Die Stadt Burghausen übernimmt die Hortgebühr ab dem zweiten Kind nur noch im Notfall, wenn sich eine Familie den Hortbeitrag tatsächlich nicht leisten kann.
Benötigte Unterlagen Zuschuss Kinderhort:
- Formloses Schreiben an daniela.spiegelhauer@burghausen.de
- Ablehnungsbescheid vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita
Gerät eine Familie plötzlich in eine Notlage aufgrund eines familiären Vorfalls, kann ebenso ein Antrag bei der Stadt gestellt werden.
Kindergarten
Der bisherige Beitragszuschuss des Freistaats von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht mehr in seiner bisherigen Form unmittelbar dem jeweiligen Kind zugeordnet. Die staatlichen Mittel werden stattdessen in die Betriebskostenförderung überführt.
In Burghausen werden ab dem 01. Januar 2027 weiterhin automatisch pro Kindergartenkind 100 Euro pro Monat von den anfallenden Kindergartenbeiträgen abgezogen.
Kinderkrippe
Die Stadt Burghausen gewährt ab dem Kita-Jahr 2026/2027 auf Antrag einen eigenen städtischen Zuschuss von 50 Euro pro Kind und Monat zu den Krippengebühren. Die eigene Förderung der Stadt Burghausen soll den Wegfall des bayerischen Krippengelds ausgleichen, das der Freistaat Bayern zum 31. Dezember 2026 streicht.
Voraussetzung für den Zuschuss der Stadt Burghausen ist, dass das Familieneinkommen unter einer festgelegten Einkommensgrenze in Höhe von 60.000,00 € (zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid; für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000,00 €) liegt und keine Übernahme des Elternbeitrags durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder eine vergleichbare Stelle erfolgt.
Den Antrag für den städtischen Zuschuss zu den Krippengebühren finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen Zuschuss Kinderkrippe:
- Antragsformular
- Ablehnungsbescheid vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid
- Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita
Weitere Informationen zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung:
Die zentrale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung erfolgt online unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/burghausen/bsp_kita_anmeldung
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team im Haus der Familie.
Kontakt
Stadtkämmerei
Stadtplatz 112
1. Stock, Raum 107, 108, 109
Anfahrt/Routenplaner
Daniela Spiegelhauer
T. +49 8677 887-108
finanzverwaltung@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für den Antrag des Krippengelds brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Formloses Schreiben
- Bestätigung über den Erhalt des Bayerischen Krippengeldes
- Aktuelle Buchungsbestätigung der Kita
- Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
Den Antrag zur Gebührenübernahme finden Sie bei Formulare A-Z unter Finanzabteilung.

























