Allgemeine Informationen

Das Ordnungsamt unterscheidet zwischen vorübergehenden und dauerhaften Gastronomiebetrieben.

Wer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorübergehend alkoholische Getränke anbieten will, muss beim Ordnungsamt einen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs stellen. Für diese Genehmigung fallen Kosten an. Gemeinnützigen Vereinen in Burghausen stellt das Ordnungsamt für die Genehmigung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs keine Rechnung.

Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt es sich, das Ordnungsamt frühzeitig einzubinden und ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Den Antrag für eine endgültige Gaststättenerlaubnis gibt es derzeit nur in Papierform. Da Antragstellerinnen und Antragsteller für eine endgültige Gaststättenerlaubnis viele Punkte berücksichtigen müssen, vereinbaren sie am Ordnungsamt einen persönlichen Auskunfts- und Beratungstermin, bei dem sie auch das Antragsformular erhalten.

Kontakt

Ordnungsamt
Stadtplatz 112
2. Stock, Zimmer 213, 214
Anfahrt/Routenplaner

Christa Battistini
T. +49 8677 887-213
christa.battistini@burghausen.de

Daniel Sitek
T. +49 8677 887-233
daniel.sitek@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Link zum Formular vorübergehende Gastronomie

Den Link zum Formular finden Sie unter Formulare von A-Z – Stadt Burghausen.