Allgemeine Informationen

Im Stadtgebiet Burghausen besteht die Möglichkeit, für eine öffentliche Fläche eine Sondernutzung zu beantragen.

Unter Sondernutzung fallen beispielsweise eine Freischankfläche einer Gastronomie, ein Werbeaufsteller oder Plakate.

Kontakt

Ordnungsamt
Stadtplatz 112
2. Stock, Zimmer 213, 214
Anfahrt/Routenplaner

Martin Hinterwinkler (Plakatierungen, Werbemaßnahmen)
T. +49 8677 887-214
martin.hinterwinkler@burghausen.de

Christa Battistini
T. +49 8677 887-213
christa.battistini@burghausen.de

Daniel Sitek (Außenbestuhlung, Warenausstellung)
T. +49 8677 887-233
daniel.sitek@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Antrag

Die Sondernutzung einer öffentlichen Fläche im Stadtgebiet Burghausens kann die Antragstellerin oder der Antragsteller online, per Post oder persönlich im Ordnungsamt beantragen. Die anfallende Gebühr bemisst sich nach der Größe, Dauer und dem Ort der Sondernutzungserlaubnis.