Allgemeine Informationen

Das Burghauser Ordnungsamt veranlasst verkehrsregelnde Maßnahmen für Straßen im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Soweit es sich nicht um städtische, sondern private Vorhaben handelt, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller die verkehrsregelnden Maßnahmen mindestens eine Woche vor Beginn beim Ordnungsamt beantragen.

Den Antrag können Antragstellerinnen oder Antragsteller persönlich im Ordnungsamt abgeben oder per Post beziehungsweise Mail senden.

Kontakt

Ordnungsamt
Stadtplatz 112
2. Stock, Zimmer 214
Anfahrt/Routenplaner

Martin Hinterwinkler
T. +49 8677 887-214
martin.hinterwinkler@burghausen.de

Christa Battistini
T. +49 8677 887-213
christa.battistini@burghausen.de

Daniel Sitek
T. +49 8677 887-233
daniel.sitek@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr