
Allgemeine Informationen
Das Team der Burghauser Stadtplanung beraten Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer in allen Fragen des Denkmalschutzes, zu Zuschussanträgen nach dem Denkmalschutzgesetz und dem Förderprogramm für Denkmäler der Stadt Burghausen.
Zudem berät die Burghauser Stadtplanung über steuerliche Abschreibungen, die bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich sind.
Kontakt
Stadtplanung
Manfred Winkler
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 303
Anfahrt/Routenplaner
T. +40 8677 887-303
manfred.winkler@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wer das Auskunfts- oder Beratungsangebot zu Zuschussanträgen oder steuerlichen Abschreibungen bei denkmalgeschützten Gebäuden wahrnehmen möchte, vereinbart mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtplanung telefonisch oder per Mail einen Termin.
Für alle Maßnahmen, die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer an denkmalgeschützten Gebäuden oder im Ensemblebereich der Burghauser Altstadt vornehmen wollen, brauchen sie eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.
Die Auskünfte über mögliche Zuschussanträge sowie die Beratung für steuerlichen Abschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude bietet die Burghauser Stadtplanung kostenfrei an.