Allgemeine Informationen

Wer in der Stadt Burghausen ein stehendes Gewerbe, also ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte, betreiben will, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen. Wer darüber hinaus eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle in Betrieb nehmen oder einen Betrieb nach Burghausen verlegen will, muss dies ebenfalls anzeigen.

Detaillierte Informationen zu Gewerbeanmeldungen erhalten Sie auf der Seite des Freistaates Bayern unter Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung – BayernPortal (freistaat.bayern).

Erforderliche Unterlagen

Wer ein Gewerbe in der Stadt Burghausen anmelden will, muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass; Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern
  • Aktuellen Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Meisterprüfung, ggf. Handwerkskarte (bei Handwerksbetrieben der Anlage A der Handwerksordnung)
Kosten

Für eine Gewerbeanmeldung fällt eine Gebühr von 35 Euro an.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller können die Gebühr in bar, mit Debit-Karte oder per Lastschrift begleichen.

SEPA-Lastschriftmandat

Bestimmte Gewerbe benötigen unter Umständen eine Erlaubnis oder sind überwachungsbedürftig. Dazu zählen beispielsweise An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von hochwertigen Konsumgütern, Unterhaltungselektronik, Computern, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie Edelmetalle.

In solchen Fällen müssen die Gewerbetreibenden auch ein behördliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.

Kontakt

Gewerbeamt
Stadtplatz 112
Eingang Stadtplatz 110
Anfahrt / Routenplaner

Rupert Seitz
T. +49 8677 887-164
meldeamt@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr