Allgemeine Informationen

Das Burghauser Standesamt erstellt auf Wunsch beglaubigte Registerauszüge oder Urkunden aus dem Personenstandsregister. Zu Personenstandsurkunden zählen Ehe-, Geburts-, und Sterbeurkunden.

Wer eine Personenstandsurkunde benötigt, wendet sich entsprechend an das jeweilige Standesamt des Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeortes.

Kontakt

Standesamt
Stadtplatz 112
Raum E 03
Anfahrt/Routenplaner

Christine Kirchner
T. +49 8677 887-173
christine.kirchner@burghausen.de

Katharina Brandl
T. +49 8677 887-153
katharina.brandl@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berechtigte Personen

Eine Personenstandsurkunde enthält persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Fordern Antragstellerinnen und Antragsteller eine Personenstandsurkunde nicht für sich selbst an, müssen sie mit der jeweiligen Person in gerade Linie verwandt beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner sein.

Sie können beim Standesamt eine Personenstandsurkunde beantragen, wenn Sie

  • der Ehepartner
  • der Lebenspartner
  • das Kind
  • ein Elternteil
  • ein Großelternteil

der Person sind, für die Sie die Personenstandsurkunde beantragen.

Wollen Sie eine Personenstandsurkunde für Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte beantragen, müssen Sie im Standesamt zunächst ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Wer seine eigene Geburtsurkunde oder die eines Verwanden in erster Linie beantragt, braucht folgende Unterlagen:

  • Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung eines Angehörigen möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses
  • Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
Ablauf

Antragstellerinnen und Antragsteller können Personenstandsurkunden online oder vor Ort beantragen.

Kosten

Die Kosten für eine Personenstandsurkunde belaufen sich auf 12 Euro.