Eine Grafik zeigt einen Menschen als Ansprechpartner mit Sprechblase hinter einem Computer

Allgemeine Informationen

Die Träger der Sozialhilfe übernehmen für Bürgerinnen und Bürger, die für die Bestattung eines verstorbenen Angehörigen nicht selbst aufkommen können, die kompletten Kosten für die Beerdigung.

Den entsprechenden Antrag müssen die Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Zweimonatsfrist beim Sozialamt stellen.

Die Träger der Sozialhilfe sind das Landratsamt Altötting oder der Bezirk Oberbayern.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr