Eine Grafik zeigt einen Menschen als Ansprechpartner mit Sprechblase hinter einem Computer

Allgemeine Informationen

Wer in Burghausen eine bauliche Anlage errichten oder ändern will, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung, sofern die Bayerische Bauordnung nichts anderes regelt. Das gilt auch, wenn Personen die Nutzung einer baulichen Anlage verändern möchten.

Das Bauantragsverfahren durchläuft bei den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Burghausen eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung.

Kontakt

Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 301
Anfahrt/Routenplaner

Alfred Eiblmeier
T. +49 8677 887-300
alfred.eiblmeier@burghausen.de

Dagmar Fischberger
T. +49 8677 887-322
dagmar.fischberger@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr