
Allgemeine Informationen
Wer in Burghausen eine bauliche Anlage errichten oder ändern will, braucht grundsätzlich eine Baugenehmigung, sofern die Bayerische Bauordnung nichts anderes regelt. Das gilt auch, wenn Personen die Nutzung einer baulichen Anlage verändern möchten.
Das Bauantragsverfahren durchläuft bei den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Burghausen eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung.
Kontakt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadtplatz 112
3. Stock, Zimmer 301
Anfahrt/Routenplaner
Alfred Eiblmeier
T. +49 8677 887-300
alfred.eiblmeier@burghausen.de
Dagmar Fischberger
T. +49 8677 887-322
dagmar.fischberger@burghausen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ab dem 01.01.2026 können Bauanträge in der Stadt Burghausen neben der bisherigen papiergebundenen Form auch digital eingereicht werden. Damit geht die Stadt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ´s und unter www.digitalerbauantrag.bayern.de
Hier finden Sie die Online-Assistenten:
- Bauantrag online
- Bauantrag online – Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
- Baubeginn online anzeigen
- Beseitigung online anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
- Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen
- Nutzungsaufnahme online anzeigen
- Teilbaugenehmigung online beantragen
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
- Vorbescheid online beantragen
1. Ab wann ist die digitale Antragsstellung möglich?
Ab 01.01.2026 besteht die Möglichkeit, Bauanträge rein digital und damit papierlos einzureichen. Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht werden, gilt noch das papiergebundene Verfahren.
2. Welche Verfahren können digital eingereicht werden?
Baurecht
Bauantrag (Art. 64 BayBO)
Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen (Art. 63 BayBO)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren (“Freisteller”, Art. 58 BayBO)
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
Anzeige der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)
Anzeige der Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBO i.V.m. Anlage 2 BauVorlV)
3. Wie kann digital eingereicht werden?
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich vorwiegend an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO erforderlich).
Diese können – für den Bauherrn – über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge online einreichen. Die Online-Assistenten, entwickelt vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stehen ab dem 01.01.2026 über das BayernPortal zur Verfügung.
Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Ausnahme:
Bestimmte Anträge/Anzeigen (Anträge auf Vorbescheid, Verlängerungsanträge, Befreiungs- und Abweichungsanträge, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und ggf. Beseitigungsanzeigen) können auch vom Antragsteller/Bauherrn eingereicht werden. Dieser muss sich hierzu ebenfalls über die BayernID mit zusätzlicher Authentifizierung ausweisen und die Online-Assistenten nutzen.
Hinweis:
Bei der digitalen Antragstellung sind zwingend die Anträge über die Online-Assistenten des Bayernportals einzureichen. Eine Einreichung als digitales Dokument (z. B. PDF- Dokumente) per E-Mail an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Burghausen ist rechtlich unwirksam. Können die Online-Assistenten nicht verwendet werden, sind die Anträge weiterhin in Papierform einzureichen.
4. Wie läuft die digitale Antragstellung ab?
Die Online-Assistenten führen durch den Ausfüllprozess und ersetzen dabei die bestehenden Formulare (z.B. Bauantragsformular). Die weiteren Bauvorlagen (z.B. Baupläne, amtlicher Lageplan) werden über die Online-Assistenten im PDF-Format hochgeladen. Andere Dateiformate sind hier nicht zulässig. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Am Ende des Ausfüllvorgangs erhalten Sie ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument für Ihre Unterlagen. Wenn Sie den Ausfüllvorgang unterbrechen, können Sie das Formular zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen.
Nach dem Senden des Antrages erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie die E-Mail erhalten haben und der Vorgang gesendet wurde.
Der Antrag bzw. die Anzeige gelangt nun automatisch in die Bauverwaltungssoftware der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Burghausen und wird dort als Vorgang angelegt.
5. Kann jede Person einen digitalen Bauantrag stellen?
Die digitale Einreichung ist grundsätzlich nur durch einen bauvorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser möglich. Der digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de
Ausnahme:
Bestimmte Anträge/Anzeigen (Anträge auf Vorbescheid, Verlängerungsanträge, Befreiungs- und Abweichungsanträge, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und ggf. Beseitigungsanzeigen) können auch vom Antragsteller/Bauherrn eingereicht werden. Dieser muss sich hierzu ebenfalls über die BayernID mit zusätzlicher Authentifizierung ausweisen und die Online-Assistenten nutzen.
Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss durch den vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden.
Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.
6. Kann weiterhin in Papierform eingereicht werden?
Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Deshalb können Anträge und Unterlagen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.
7. Welche Dateiformate sind zulässig?
Einzureichen sind Einzeldateien im Portable Document Format (PDF).
Unzulässig sind andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien. Auf Sicherheitseinstellungen und Schreibschutz ist zu verzichten. Lageplan und Bauzeichnungen sind – zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabes – auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftenden Maßstabsleiste zu versehen, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.
Sämtliche PDF-Dateien sollten möglichst genau benannt werden, sodass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt (z. B. „Grundriss OG, Stand 15.01.2026“).
8. Können Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital eingereicht werden?
Abstandflächenübernahmeerklärungen können zwar nicht über die Antragsassistenten digital eingereicht werden, dennoch können sie ab 01.01.2026 als ein elektronisches Abbild (= Scan) des unterschriebenen Originals eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Rahmen der Einzelfallprüfung im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Deshalb sind alle Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens als Nachweise beim Antragsteller aufzubewahren.
9. Was gilt für Standsicherheits-, Brandschutz- oder anderweitige Nachweise?
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Sind nach § 1 Abs. 3 BauVorlV öffentlich bekannt gemachte Vordrucke zu verwenden, erfolgt die Abgabe als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Ein Fachplaner (z. B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen allerdings die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.
Wie ist die Nachbarbeteiligung durchzuführen?
Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem Beauftragten der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Zustimmung vorzulegen. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Im Bauantrag ist anzugeben, ob zugestimmt wurde.
Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, bei denen die Angaben “Zustimmung wurde nicht erteilt” ausgewählt wurden.
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen nach diesem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt zu erwirken oder zu verhindern, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden (Art. 79 BayBO). Vor allem sollte sich der Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde (da die Untere Bauaufsichtsbehörde davon ausging, dass die Unterschrift vorlag), eine Klagefrist von einem Jahr (nach Bekanntwerden der Baumaßnahme) anstelle eines Monats haben und der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.
10. Wie können Unterlagen nachgereicht werden? (bei digitaler Antragstellung)
Sind Unterlagen nachzureichen, erfolgt dies über den Nachreichungsassistenten auf der Homepage der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Burghausen. Mit den entsprechenden Zugangsdaten besteht die Möglichkeit, die nachgeforderten Unterlagen als PDF-Datei hochzuladen.
Im Ausnahmefall können die nachgereichten Unterlagen in Papierform vorgelegt werden.
11. Wie können Unterlagen nachgereicht werden? (bei Antragstellung in Papierform)
Auch im analogen Verfahren können Unterlagen digital nachgereicht werden. Hierbei ist der Nachreichungsassistent auf der Homepage der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Burghausen zu verwenden.
Hinweis:
Bei etwaige Erklärungen oder Unterlagen, welche eine Signierung durch den Bauherrn und/oder den Entwurfsverfasser erfordern, sind entsprechende elektronische Abbilder (= Scans) des unterzeichneten Originals einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals im Nachgang verlangen. Bitte bewahren Sie die Originale auch nach Abschluss des Verfahrens auf.
12. Erhält man den Genehmigungsbescheid auch „nur“ digital?
Wichtige Dokumente, wie den Bescheid der Baugenehmigung und die Planunterlagen erhalten Sie weiterhin in Papierform – auch wenn der Antrag digital eingereicht wurde.
13. Entstehen zusätzliche Kosten?
Die Nutzung des Bayernportals und die digitale Antragstellung anhand der Online Assistenten ist kostenfrei.
Für die Baugenehmigung werden wie bisher Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Den Bauantrag muss eine Vorlageberechtigte oder ein Vorlageberechtigter erstellen. Die Bauherrin oder der Bauherr legt den Bauantrag dann der Stadt Burghausen in zweifacher Ausfertigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor. Es empfiehlt sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Alle Formulare für einen Bauantrag finden Sie auf der Seite der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Stadt Burghausen

























