Radio und Fernsehen. Aus dem Alltagsleben unserer Gesellschaft sind die Basismedien nicht mehr wegzudenken. Um tatsächlich alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, bietet der Gesetzgeber Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung auf die Rundfunk- und Fernsehgebühren.

Anspruch auf eine Ermäßigung oder eine Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren haben Menschen, die

  • Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten
  • Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II erhalten
  • Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis die Buchstaben „RF“ enthält

Wer mehr Informationen über die Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren sucht, findet im Internet entsprechende Auskünfte.

Auskunft gibt aber auch das Burghauser Sozialamt, das Antragstellerinnen und Antragstellern auch beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars behilflich ist. Den Antrag müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller dann an die „Gebühreneinzugszentrale (GEZ)“ senden.

Kontakt

Sozialamt Burghausen
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T. +49 8677 887 152
sozialamt@burghausen.de

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