Allgemeine Informationen

Der Bürgersozialfonds unterstützt alle Burghauser Bürger, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und diese Notlage zum Teil mit Mitteln aus dem Fonds gelindert werden kann. Ein Nachweis, z.B. Stromabrechnung ist unbedingt erforderlich.

Wer einen Antrag stellen kann und wie hoch das Einkommen sein darf ist in den Richtlinien des Bürgersozialfonds festgelegt. Da jeder Antrag individuell betrachtet und überprüft wird, ist es sinnvoll, sich beim Sozialamt zu melden, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Dabei kann auch besprochen werden, ob vorrangig andere staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld oder Grundsicherung beantragt werden können.

 

Spenden

Die Stadt Burghausen nimmt Spenden für den Bürgersozialfonds gerne entgegen. Hier finden Sie die Kontonummern der Stadtverwaltung.
Wer Notleidenden helfen möchte, die bisher vielleicht durch das “Hilfe-Raster” gefallen sind, kann dies über den Bürgersozialfonds der Stadt tun. Die Stadt Burghausen kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausstellen. Bitte geben Sie als Betreff bei der Überweisung “Bürgersozialfonds” sowie Ihre vollständige Anschrift an.
Wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, erkennen die Finanzämter den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

Link zur Richtlinie des Bürgersozialfonds

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt / Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr