Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Unterrichtung über die Allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplankonzeptes Nr. 29g für den Bereich Badhöringer Straße (östlich), Robert-Koch-Straße (nördlich), Marktler Straße 35, 35a 37, 43, 45 und 45a,
Gesamtänderung der Bebauungspläne 29f und 29c, Teiländerung der Bebauungspläne 29d und 41;

I. Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, für den oben genannten Bereich die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne teilweise bzw. komplett zu ändern.

Das von der Bauverwaltung erarbeitete Bebauungsplankonzept Nr. 29g vom 19.04.2024 mit Begründung, ein Entwicklungskonzept der Stadt Burghausen (ISEK) vom September 2020, die Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebietes Neustadt vom 14.11.2018, ISEK Gesamtstadt und Vertiefung neue Mitte, eine Berechnung von Verkehrszahlen, Werte Lärm und Querschnitte vom 28.03.2023 / 24.04.2023 des Büros INGEVOST, eine Auswirkungsanalyse und landesplanerische Überprüfung Salzachareal Burghausen vom 09.03.2023, eine Verschattungsstudie der Greenline Energie Design vom 21.03.2023, eine immissionschutzrechtliche Beurteilung des Hochschulgebäudes durch die Horst Weyer und Partner GmbH vom 07.08.2023, eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 06.03.2024, ein Luftschadstoffgutachten der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 12.01.2024, ein Umweltbericht der Müller-BBM Industry Solutions GmbH vom 14.03.2024 sowie naturschutzrechtliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch Dr. A. Vogeler vom 25.10.2022, werden zur Einsicht vom

26. April 2024 mit einschließlich 27. Mai 2024

in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch               08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag                                  08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag                                           08.00 – 12.00 Uhr

Jedem Bürger (wobei Bürger im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB jedermann ist), wird während der öffentlichen Unterrichtung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem werden ihm die voraussichtlichen Auswirkungen und Grundzüge des Bebauungsplankonzeptes erläutert.

 

STADT BURGHAUSEN

 

Florian Schneider
Erster Bürgermeister

 

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