Weihnachtsbeihilfe der Stadt Burghausen

Die Stadt Burghausen zahlt auch in diesem Jahr Weihnachtsbeihilfe an bedürftige Bürgerinnen und Bürger.

Wer kann Weihnachtsbeihilfe beantragen?

Empfänger von

Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Sozialgeld nach dem SGB II (in der Regel Kinder)
Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB XII erhalten
Wohngeld für Rentner
Wohngeld für Kinder
Kinderzuschlag

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es liegt ein gültiger Leistungsbescheid (siehe oben) vor

Die Empfänger von Leistungen sind mit Hauptwohnsitz in Burghausen
gemeldet (Zuzug bis 31. August 2022)

Die Empfänger von Sozialgeld, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld für Rentner/Kinder und Kinderzuschlag stellen bis spätestens 2. Dezember 2022 den Antrag auf Weihnachtsbeihilfe im Sozial und Versicherungsamt der Stadt Burghausen und legen den gültigen Leistungsbescheid vor. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Weihnachtsbeihilfe bis spätestens Mitte Dezember auf Ihr Konto überwiesen bzw durch die Heimverwaltung bar ausbezahlt.

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne
Frau Elisabeth Rummert, Tel. 887-152
Frau Anna Wimmer, Tel. 887-182

STADT BURGHAUSEN
Sozial-und Versicherungsamt