vhs-Verbraucherbildung: Steuern sparen beim Verschenken und Erben
Jede Privatperson und jeder Unternehmer muss Erwerbe, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Der Vortrag beschäftigt sich mit den notwendigen steuerlichen Pflichten, den Steuersparmöglichkeiten, stellt die Freibeträge vor, zeigt auf, wie eine Immobilie steuerfrei übertragen werden kann und klärt auf, was ein steuerbefreites Familienheim ist. Einblicke in die (steuerlich motivierte) Nachfolgeplanung, Möglichkeiten einer Familiengesellschaft und steueroptimierte Ausschlagung bzw. Annahme runden das Themengebiet ab.
Die Teilnehmenden können selbstverständlich Fragen stellen, eine individuelle Steuerberatung ist aber nicht möglich.

