Übersichtsplan BP-109

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) –
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
(§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB);

Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes Nr. 109 für den Bereich Marktler Straße (westlich),
Robert-Koch-Straße (südlich), Pettenkoferstraße (östlich),
mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen;

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 21.01.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 für o.g. Bereich gebilligt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung im Internet gem. § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan Nr. 109, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung vom 21.01.2026, einer schalltechnischen Untersuchung
der Straßenverkehrsgeräusche des Büros Müller-BBM vom 21.07.2025, sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates
vom 21.01.2026 inkl. der umweltbezogenen Stellungnahmen der Fachbehörden, werden gemäß § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom

 

09. Februar 2026   bis einschließlich   17. März 2026

 

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Burghausen unter https://www.burghausen.de/aktuelles-aus-burghausen/amtliche-bekanntmachungen/
und im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  einsehbar.

Zusätzlich werden sämtliche Unterlagen im Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, zu nachfolgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch                08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag                                   08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag                                            08.00 – 12.00 Uhr

 

Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen liegen vor:

Landratsamt Altötting – Untere Immissionsschutzbehörde:
zum Thema: – Einverständnis zur Vorgehensweise innerhalb des Bauleitplanverfahrens, Hinweis auf die Einhaltung des Maßnahmenkonzeptes im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 29g.
Vorschlag zur Herabstufung des Beurteilungspegels auf 45 dB(A).

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde:
zum Thema: – Feststellung, daß die vorliegende Planung den Erfordernissen des Landesentwicklungsprogrammes  Bayern zum Flächensparen Rechnung trägt.

 

Der gesamte Inhalt der Stellungnahmen der Fachbehörden ist im Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 21.01.2026, der ebenfalls ausliegt, enthalten.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen mit den zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

schalltechnische Untersuchung der Straßenverkehrsgeräusche

 

Es wird darauf hingewiesen,

1.         dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.         dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@burghausen.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch in Textform oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Burghausen,
            Stadtplatz 112, Zimmer 305, 84489 Burghausen abgegeben werden können,

3.         dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.         dass die im Internet veröffentlichten Unterlagen auch in Papierform im Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, auf dem Tisch vor dem Zimmer 305,
während der o.g. Zeiten für den Publikumsverkehr öffentlich ausliegen.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung i.V. mit § 3 Baugesetzbuch und dem Bayer. Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

STADT BURGHAUSEN

 

Florian Schneider
Erster Bürgermeister

 

zum Download: