I. Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 1d für den Bereich Berchtesgadener Straße / St 2357 (südlich), Tittmoninger Straße (südlich), Ludwig-Thoma-Straße (nördlich), Bonifaz-Huber-Straße 2, 4 und 6;
– Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1-

 

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 10.12.2025 den Bebauungsplan Nr. 1d für
o.g. Bereich in der Fassung vom 10.12.2025 als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Begründung, im Rathaus, Stadtplatz 112, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, 3. Stock, Zimmer 305, während folgender Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:
Montag bis Mittwoch   08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr,
Donnerstag                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr,
Freitag                               08.00 – 12.00 Uhr.

Der Bebauungsplan Nr. 1d mit Begründung kann zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter http://www.burghausen.de eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden

1.             eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.             eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.             nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.             nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Burghausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

STADT BURGHAUSEN

Florian Schneider
Erster Bürgermeister

 

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