Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Unterrichtung über die Allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplankonzeptes Nr. 58a
für den Bereich Auer-von-Welsbach-Straße (östlich), Hittorfstraße (südlich), Bunsenstraße und Max-Eyth-Straße (beiderseits); – Digitale Neuaufstellung des Gesamtplanes –
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 21.01.2026 die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 58 für o.g. Bereich beschlossen.
Das von der Bauverwaltung erarbeitete Bebauungsplankonzept Nr. 58a vom 14.09.2026 sowie die Begründung vom 14.09.2026 werden zur Einsicht vom
18. September 2026 mit 19. Oktober 2026
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Jedem Bürger (wobei Bürger im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB jedermann ist), wird während der öffentlichen Unterrichtung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem werden ihm die voraussichtlichen Auswirkungen und Grundzüge des Bebauungsplankonzeptes erläutert.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch
über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister
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