Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Der Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Jedes Jahr wird diese Haushaltsbefragung in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – durchgeführt. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder als Online-Befragung.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen.
Diese Daten sind eine wichtige Grundlage, um die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung gezielt zu verbessern. Nur durch verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen können politische Entscheidungen – etwa zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung der Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern – fundiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer wird befragt und wie läuft die Erhebung ab?
Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Zunächst werden Gebäude oder Gebäudeteile ausgewählt, deren Bewohnerinnen und Bewohner anschließend befragt werden. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik konkretisieren dazu die Stichprobe anhand der Klingelschilder und können sich entsprechend ausweisen.
Die ausgewählten Haushalte erhalten anschließend ein schriftliches Einladungsschreiben mit ausführlichen Informationen zur Erhebung. Die Fragen können entweder telefonisch oder online beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und umfassend geschult wurden.
Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Auskunftspflicht und Datenschutz
Um repräsentative und verlässliche Ergebnisse zu erhalten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Ergebnisse werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht, sodass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.


