Kahnfahrten am Wöhrsee, Anfang 20  Jh , Foto: Haus der Fotografie

Kahnfahrten am Wöhrsee, Anfang 20. Jh., Foto: Haus der Fotografie


von Eva Gilch

Burghausen, 08.07.2026. Am 8. Juli ist es genau 125 Jahre her, dass sich das Ehepaar Josef und Elise Kothlechner und Burghausens Bürgermeister Josef Wittmann beim Burghauser Notar Richard Reitzenstein trafen. An diesem Tag wurde der Verkauf des Kothlechnerschen Hofmühlanwesens mit dem Wöhrsee an die Stadt Burghausen notariell besiegelt. Was diesem Termin vorausging und was danach folgte, ist wenig bekannt und gleicht fast einem Krimi.

Am Donnerstag, den 4. Juli 1901 trafen sich der Stadtmagistrat und das beratend tätige Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu einer Sitzung mit einem einzigen Tagesordnungspunkt. Der Hofmüller Josef Kothlechner wollte sein Anwesen mit umfangreichen Grundflächen, zu denen auch der Wöhrsee gehörte, verkaufen und bot es der Stadt an. In einer lebhaften Diskussion wurden Für und Wider erörtert. Einerseits würde der Erwerb des Anwesens den bereits bestehenden Schuldenstand der Stadt deutlich vergrößern, andererseits wurde festgestellt, dass „es für die Stadt eine förmliche Lebensfrage ist in den Besitz des Wöhrsees zu gelangen.“ Denn ein fremder Käufer könnte die öffentliche Nutzung des Wöhrsees mit Baden, Kahnfahren, Eissport und Spazierengehen untersagen. Beide Gemeindegremien fällten einstimmige Beschlüsse. Die Stadtgemeinde Burghausen solle das Hofmühlanwesen mit Wöhrsee samt totem und lebendigem Inventar (Tiere) für 60.000 Mark erwerben. Um die finanzielle Belastung für die Stadt zu reduzieren, wurde folgende Rechnung aufgemacht. Für die Benutzung der Badeanstalt inklusive Kahnfahrten, für Fischerei und Eisgewinnung könne die Stadt jährliche Einnahmen von 1800 Mark generieren. Dies entspräche einer mit 4,5 % verzinslichen und tilgbaren Kapitalsumme von 40.000 Mark. Die fehlenden 20.000 Mark sollen aus dem Weiterverkauf des Mühl- und Ökonomieanwesens erlöst werden.

Nun war anscheinend Eile geboten. Denn bei der nächsten Sitzung am 8. Juli wurde die sofortige notarielle Verbriefung beschlossen mit der Bedingung, dass die Stadt die Hofmühle samt Ökonomiegebäude weiterverkaufen darf, jedoch nicht zwei weitere Gebäude mit den Grundflächen, dem Wöhrsee und Teilen der Stadtmauer. In einem der Gebäude hatten die Eltern und Geschwister von Josef Kothlechner Wohnrecht. Noch am selben Tag wurde der notarielle Kaufvertrag geschlossen. Bis zum 2. August wurden Kreditangebote von Banken eingeholt und mit der bayerischen Vereinsbank München ein Kreditvertrag für 40.000 Mark abgeschlossen.

In der Sitzung am 26. August beschloss der Stadtmagistrat, das für die Hofmühle abgegebene Kaufangebot des Mühlenbesitzers Josef Salzeder aus St. Johann anzunehmen, trotz einer Angebotssumme unter 20.000 Mark. Gleich am nächsten Tag wurde eine erneute Sitzung anberaumt, denn eine wichtige Bedingung für den Verkauf war nicht bedacht worden: „Die Wasserkraft selbst geht nicht in das Eigenthum des Käufers über, dieselbe bleibt vielmehr im Besitze der Gemeinde“, so der Auszug aus dem Magistratsprotokoll. Es sollte lediglich das Benutzungsrecht der Wasserkraft eingeräumt werden. Unter dieser Voraussetzung zog Josef Salzeder sein Angebot zurück. Nun machte in der nächsten Sitzung am 28. August der Burghauser Bürgermeister Josef Wittmann, zugleich Gasthofbesitzer und Posthalter, ein Angebot. Er erklärte sich bereit, „gegen 16.000 Mark das für die Gemeinde entbehrliche Anwesen … zu erwerben und machte sich anheischig den vorhandenen unschönen Stall und Stadel abzubrechen und möglicherweise auch das neugebaute Mühlengebäude niederzulegen.“ Der Verkauf an Josef Wittmann wurde einstimmig beschlossen. Jedoch musste am 30. August ein von den Gemeindebevollmächtigten vorgelegtes Angebot im Magistrat behandelt werden. Der Seifensiedemeister Martin Hitzler wollte das Hofmühlanwesen für den Betrieb eines Gewerbes kaufen. Der Magistrat argumentierte, dass dadurch der Zugang zum Wöhrsee erschwert und die sowieso schlechten Straßenverhältnisse zum Wöhrsee noch schlimmer würden und stellte Bedingungen. Unter diesen Voraussetzungen hielt auch Martin Hitzler sein Angebot nicht aufrecht.

Wer nun gedacht hatte, dass das weiterhin bestehende Angebot von Bürgermeister Wittmann angenommen wurde, täuschte sich. Obwohl die Zeit drängte, wurde das Hofmühlanwesen öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. In der Sitzung am 22. September stellte der Magistrat fest, dass zwar fünf Anfragen eingetroffen waren, aber nur ein schriftliches Kaufangebot – nämlich jenes von Bürgermeister Wittmann. Es wurde einstimmig beschlossen, dieses Angebot endgültig anzunehmen. Der Notariatsvertrag zwischen der Stadtgemeinde und Bürgermeister Wittmann datiert vom 1. Oktober 1901.

Der Burghauser Anzeiger schrieb Ende September 1901, dass nun eine „Angelegenheit zum Abschluße gekommen, welche die ganze hiesige Bevölkerung wochenlang in Athem gehalten hat.“

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