Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 in Burghausen

 

Briefwahlunterlagen können erst ab 16.02.2026 ausgestellt werden

 

Burghausen, 30.01.2026. Das Wahlamt der Stadt Burghausen teilt mit, dass die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 derzeit an die Wahlberechtigten in der Stadt zugestellt werden.

 

Personen, die der Meinung sind, in Burghausen wahlberechtigt zu sein und noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, werden gebeten, sich im Melde- und Gewerbeamt/Wahlamt, Stadtplatz 110, zu melden.

 

Weiter wird mitgeteilt, dass die Briefwahlunterlagen auf entsprechenden Antrag versandt bzw. ausgegeben werden können. Der Antrag kann online über die Homepage der Stadt Burghausen (www.burghausen.de oder QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief) bzw. mittels Vordruck auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund der rechtlichen Vorgaben erst ab Montag, den 16.02.2026, ausgestellt bzw. versendet werden können.