Ab dem 01.01.2026 können Bauanträge in der Stadt Burghausen neben der bisherigen papiergebundenen Form auch digital eingereicht werden. Damit geht die Stadt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens.
Der digitale Bauantrag für Bayern wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gemeinsam mit mehreren unteren Bauaufsichtsbehörden entwickelt. Durch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wurde die Grundlage für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren geschaffen. Die Stadt Burghausen wird nun zum 1. Januar in die Digitale Bauantragsverordnung der Staatsregierung aufgenommen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter freut sich über die Einführung in Burghausen: „Die bisherigen Erfahrungen mit dem Digitalen Bauantrag in anderen bayerischen Kommunen sind rundum positiv. Die Zahlen zeigen, dass diese digitale Möglichkeit von den Planerinnen und Planern gerne angenommen wird. Sie können die Bauanträge dank des digitalen Verfahrens viel einfacher stellen und die Bauaufsichtsbehörden können sie leichter bearbeiten. Die analoge Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.“
Erster Bürgermeister Florian Schneider begrüßt ebenfalls die Einführung des Digitalen Bauantrags: „Das Rathaus ist bei der Digitalisierung auf einem guten Weg. Die Bürger profitieren von weniger Behördengängen bzw. der bequemen und zeitungebundenen Abwicklung ihrer Anliegen. Vorangetrieben wird die Entwicklung von unserer vor drei Jahren eingerichteten Stabstelle für Digitalisierung – die Einrichtung war eine gute Entscheidung.“
Angebot richtet sich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser
Das neue Online-Angebot richtet sich in erster Linie an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, also Architekten und weitere zugelassene Planer. Sie können künftig über sogenannte Online-Assistenten – elektronische Formulare – die baurechtlichen Anträge und Anzeigen für ihre Bauherrinnen und Bauherren online einreichen. Die entsprechenden Online-Assistenten werden zum 01.01.2026 über die Website der Stadt Burghausen zur Verfügung gestellt.
Die papiergebundene Antragstellung und die persönliche Vorsprache zur Beratung im Bauamt bleiben auch nach Einführung des digitalen Verfahrens weiterhin möglich.
Kontakt und weitere Informationen
Schriftliche Anfragen und Fragen zum digitalen Bauantrag können an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Burghausen, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen, (E-Mail: bauamt@burghausen.de) gerichtet werden. Weitere Informationen sowie die Zugänge zu den Online-Assistenten finden Sie hier.


