Wer hat Interesse, bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 und bei der eventuellen Stichwahl am 22. März 2026 als Wahlhelfer im Wahllokal oder bei der Auszählung der Briefwahl in Burghausen mitzuhelfen? Voraussetzung ist, dass man in Burghausen wohnt, EU-Bürger ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Die Stadt Burghausen sucht auch Helfer, die im Wahllokal als Stimmzettelverteiler während der Wahlhandlung helfen möchten, allerdings nur bei der Wahl am 8. März 2026. Hierzu sollten die Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahre alt sein und ebenfalls in Burghausen wohnen.
Für die Mithilfe bei der Kommunalwahl wird eine pauschale Wahlhelferentschädigung bezahlt.
Anmeldungen oder Rückfragen werden gerne unter 08677/887-213 oder per Mail wahlamt@burghausen.de entgegengenommen.


