Zuständigkeit Steueramt:
- Verwaltung aller Gemeindesteuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer usw.), Erstattungs- und Nachzahlungszinsen mit Erfassung aller Einnahmen, Sollstellung und Festsetzung sowie Anlage und Verwaltung der Personenkonten, Verzeichnisse usw.
- Bearbeitung der Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sowie Berechnung der Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen
- Aufgaben der Steuerprüfung (z.B. Überwachung der in Burghausen tätigen Betriebe zur Heranziehung zur Gewerbesteuer)
- Wahrnehmung städtischer Interessen bei Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren der Finanzämter
- Vierteljährliche Berechnung und Meldung des Gewerbesteueristaufkommens
- Berechnung und Prüfung der Gewerbesteuerumlage, Umsatzsteuer- und Einkommen-steuerbeteiligung
- Bearbeitung der Steuer- und Umlagestatistiken sowie Erstellung von Statistiken über Gewerbetreibende
- Bearbeitung der Umsatzsteuer (z.B. Erstellung der vierteljährlichen Voranmeldung und der Jahressteuererklärung, Kontrolle aller damit zusammenhängenden Belege)
- Erarbeitung von Daten zur Aufstellung des Haushaltsplanes bzw. Nachtragshaushaltsplanes
- Berechnung und Prüfung der Steuerkraftzahlen
- Prüfung, Erfassung und Überwachung aller eingereichten Freistellungsbescheinigungen
- Überprüfung, Meldung und Abführung der Bauabzugssteuer
- Überwachung der Baufallanzeigen, Hausnummerierungen und Eigentümerwechsel
- Erledigung aller mit der elektronischen Datenverarbeitung (AKDB) zusammenhängenden Fragen für das Steueramt
Das Steueramt finden Sie im Rathaus der Stadt Burghausen, Stadtplatz 112, 1. Stock, Zimmer-Nr. 105/106.
Ansprechpartner:
Claudia Donner
T. +49 8677 887-104 |
F. +49 8677 887-222 |
E Mail: claudia.donner@burghausen.de |