Allgemeine Informationen

Das Sozialamt Burghausen berät Burghauser Bürgerinnen und Bürger rund um die gesetzliche Rente, den Rentenbeginn oder die Art der Rente.

Das Team des Sozialamts unterstützt die Bürgerinnen und Bürger auch dabei, ihren Rentenantrag zu stellen.

Wer eine Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente beantragen will, kann sich ebenfalls an das Team des Sozialamts wenden.

Damit die Rentenzahlung pünktlich beginnt, sollten die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Rente mindestens vier Monate vor Rentenbeginn beantragen.

Kontakt

Sozialamt
Stadtplatz 112
Raum E 02
Anfahrt/Routenplaner

Elisabeth Rummert
T. +49 8677 887-152
elisabeth.rummert@burghausen.de

Anna Wimmer
T. +49 8677 887-182
anna.wimmer@burghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittags
Nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für den Rentenantrag benötigt das Sozialamt folgende Unterlagen:

  • aktuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung
  • Steueridentifikationsnummer
  • Krankenkassenkarte
  • Stammbuch oder Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • Eventuell ausländische Versicherungsunterlagen
  • Eventuell Unterlagen über den aktuellen Bezug anderer Renten (Witwenrente, Waisenrente) oder Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

Für eine Hinterbliebenenrente zusätzlich:

  • Erster Rentenbescheid und Rentenanpassungsmitteilung oder Rentenauskunft des Verstorbenen
  • Eigenen Rentenbescheid oder eigene Rentenauskunft
  • Sterbeurkunde

Für eine Erwerbsminderungsrente zusätzlich:

  • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
  • Name und Anschrift aller Ärzte und Krankenhausaufenthalte der letzten zwei Jahre
  • Medizinische Unterlagen (Reha- und Artberichte)
Ablauf

Wer die Hilfe des Burghauser Sozialamts für seinen Rentenantrag in Anspruch nehmen möchte, vereinbart einen persönlichen Termin im Sozialamt.