ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNG VON FUNDFAHRRÄDERN
Die Stadt Burghausen führt gemäß §§ 979, 980 BGB in unregelmäßigen Abständen öffentliche Versteigerungen von Fundfahrrädern durch.
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Eventuell Empfangsberechtigte werden aufgefordert, ihre Rechte an den Fundsachen spätestens eine Woche vor der Versteigerung beim Fundamt der Stadt Burghausen anzumelden.
Die Versteigerungen finden in Burghausen, Unghauser Str. 20 a, neben der Freiwilligen Feuerwehr (beim ehemaligen städt. Bauhof) statt.
