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Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. B e k a n n t m a c h u n g
Der in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegende Fußweg rund um das Gebäude bei der neuen Grenze auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 721/13, 735/1 und 721/16, Gemarkung Burghausen, wird mit Wirkung zum 01. Januar 2022 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) gewidmet (0,100 m).
Grund der Widmung:
Neuwidmung
Der gewidmete Fußweg beginnt a) an der Nordseite des Grundstücks Flst.-Nr. 735/1, Gemarkung Burghausen (km 0,000)
und
endet an der Nordseite des Grundstücks Flst.-Nr. 735/1, Gemarkung Burghausen – Rundweg (km 0,100 – lt. beil. Lageplan
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Die Widmung wird in der Zeit vom
15. November 2021 mit 15. Dezember 2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.