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Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. B e k a n n t m a c h u n g
nach Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Das in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, zum Bräugartl gehörende, zur Neuen Brücke führende Wegstück, an der Südwestseite auf dem Grundstück Flst.-Nr. 721/14, Gemarkung Burghausen, wird mit Wirkung zum 01. Dezember 2021 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) gewidmet (0,023 m).
Grund der Widmung:
Weiterführung des Weges zur Neuen Brücke
Der gewidmete Fußweg beginnt
a) an der Neuen Brücke (km 0,238)
und
endet nach 23 m am Grundstück Flst.-Nr.735/2, Gemarkung Burghausen (km 0,261 – lt. beil. Lageplan
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen.
Die Widmung wird in der Zeit vom
27. Oktober mit 29. November 2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister