Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Die Stadt Burghausen hat die Absicht, ein Teilstück des als Ortsstraße gewidmeten Jägerweges bei beim Grundstück Flst.-Nr. 1066/88, Gemarkung Burghausen einzuziehen.
Mit Fortführungsnachweis Nr. 3008 01 wurde der Jägerweg beim Grundstück Flst.-Nr. 1066/88, Gemarkung Burghausen, neu vermessen.
Das neu gebildete Grundstück Flst.-Nr. 1066/116, wurde dem Grundstück Flst.-Nr. 1066/88, Gemarkung Burghausen, zugemessen. Es ist daher nicht mehr Bestandteil der Straße und ist als Verkehrsfläche einzuziehen (siehe beiliegenden Lageplan).
Die Stadt Burghausen ist Träger der Straßenbaulast.
Die Einziehung ist zum 01.05.2021 vorgesehen
Die Absicht, das Teilstück des Jägerwegs einzuziehen, wird in der Zeit vom
22. Dezember 2020 mit 22. Januar 2021
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen liegen in der Bauverwaltung, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 301, zur Einsicht aus.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister