Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der in der Stadt Burghausen, Landkreis Altötting, liegende Gehweg an der Nordseite der Tittmoninger Straße ist bisher nicht gewidmet.
Der Gehweg entlang der Tittmoninger Straße auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 721/7, 721/6, 721/5, 721/3 und 355/1, Gemarkung Burghausen, wird daher vom Grundstück Flst.-Nr. 670/7 (Tittmoninger Straße 24) bis um südwestlichen Ende der Mautnerstraße mit einer Länge von 561 m als mit Wirkung zum 01.02.2021 als beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg) gewidmet.
Der Weg wird unterbrochen durch die Einmündung der Straße „Am Pulverturm“, St.-Johannser-Straße und die Mühlenstraße.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Burghausen
Die Widmung wird in der Zeit vom
21. Dezember 2020 mit 21. Januar 2021
öffentlich bekannt gemacht.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, Hausanschrift: Bayerstraße 30, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form, erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
STADT BURGHAUSEN
Florian Schneider
Erster Bürgermeister