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Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59a für o.g. Bereich mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen, der Begründung, sowie einer Verschattungsstudie der geplanten Bebauung, gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 59a wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 59a, inkl. der Verschattungsstudie, mit Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
2. AUGUST 2017 MIT 4. SEPTEMBER 2017
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 301, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 59a, die Begründung sowie die Verschattungsstudie können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter www.burghausen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplanentwurf Nr 59a 19.07.2017
STADT BURGHAUSEN
Hans Steindl
Erster Bürgermeister