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I. Bekanntmachung
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9f für o.g. Bereich mit den in der Planzeichnung enthaltenen Festsetzungen und der Begründung gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 9f wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 9f mit Begründung, sowie einer schalltechnischen Untersuchung der Verkehrsgeräusche des Büros Mueller BBM vom 10.08.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
6. SEPTEMBER 2017 MIT 6. OKTOBER 2017
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 9f, die Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung der Verkehrsgeräusche können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter www.burghausen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist im Rathaus, Bauverwaltung, Stadtplatz 112, 84489 Burghausen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplanentwurf Nr.: 9f
Begründung BP.: 9f
Schalltechnische Untersuchung
STADT BURGHAUSEN
i.V.
Christa Seemann
Zweite Bürgermeisterin