Aktuelles
Was gibt es Neues in Burghausen? |
I. Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in seiner Sitzung vom 15.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 69f für o.g. Bereich beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss, der von der Bauverwaltung erarbeitete Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 69f vom 20.11.2017 mit Begründung, sowie die weiteren Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht vom
22. NOVEMBER 2017 MIT 22. DEZEMBER 2017
in der Bauverwaltung, Rathaus, Stadtplatz 112, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich ausgelegt.
Dienststunden: | |
Montag bis Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Jedem Bürger (wobei Bürger im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB jedermann ist), wird während der öffentlichen Unterrichtung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Außerdem werden ihm die voraussichtlichen Auswirkungen und Grundzüge des Vorentwurfes erläutert.
Der Vorentwurf sowie die Begründung können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burghausen unter folgendem Link eingesehen werden: www.burghausen.de/wissenswertes/informationen/amtliche-bekanntmachungen
Vorentwurf_Bebauungsplan Nr. 69f 2017-11-20
STADT BURGHAUSENHans SteindlErster Bürgermeister